Angelobung der Gemeindevertretung.

Die Angelobung ist zwar ein formaler Akt, es werden aber auch drei wichtige Wahlen durchgeführt.

Am 8. Oktober wird fristgerecht die neue Gemeindevertretung in der sogenannten konstituierenden Sitzung angelobt. Die Besetzung der Gemeindevertretung ergibt sich direkt aus dem Wahlergebnis inkl. Vorzugstimmen. Die Angelobung ist ein formaler Akt, jedoch werden in dieser Sitzung auch drei real-politisch relevante Beschlüsse gefasst bzw. Wahlverfahren durchgeführt:

  1. Die relevanteste und in diesem Jahr spanneste Abstimmung betrifft die Anzahl der Gemeinderäte (das sind die Mitglieder des Gemeindevorstandes). In Satteins gibt es einen Spielraum von drei bis sechs Personen. Der Bürgermeister leitet die Sitzungen des Gemeindevorstandes, muss aber kein stimmberechtigtes Mitglied sein.Mit dem Wahlergebnis vom 13.9.2020 ist die Variante von vier Gemeinderäten (2 Dorfliste, 1 FPÖ, 1 Grüne) die einzig logische, denn der Wählerwille wird so fast auf das Prozent genau getroffen. Wir plädieren daher für diese Variante. Dass der Bürgermeister als zusätzliches, nicht stimmberechtigtes Mitglied die Sitzungen leitet, ist für uns aber denkbar.

    Übrigens: Diese Abstimmung ist die einzige in den kommenden fünf Jahren, bei der in einer Pattsituation (12:12) der Bürgermeister entscheidet.

  2. Anschließend werden die Gemeinderäte gemäß den Vorschlägen der Fraktionen in geheimer Wahl bestimmt. Wir nominieren unsere Spitzenkandidatin Klaudia Tschavoll-Wurzer.
  3. Als letztes wird das Amt der Vizebürgermeisterin/des Vizebürgermeisters in geheimer Wahl vergeben. Sie/er muss den Bürgermeister vertreten, wenn dieser wegen Krankheit, einer Dienstreise o.ä. sein Amt nicht ausüben kann oder er vorzeitig aus dem Amt ausscheidet. Solange der Bürgermeister sein Amt ausführt, obliegen dem/der Vizebürgermeister/in keine speziellen Aufgaben.